Stiftungen

Stiftungen können in unterschiedlichen Formen (privat-rechtlich) oder (öffentlich-rechtlich) errichtet werden. Meist dienen sie gemeinnützigen Zwecken und sind für die Ewigkeit angelegt. Eine langfristige, effektive Förderung bestimmter Ziele lässt sich dabei jedoch oft schwer kalkulieren.

In Zeiten niedriger Erträge auf dem Kapitalmarkt hat der Gesetzgeber das Instrument der Verbrauchsstiftung ins Leben gerufen. Kennzeichnend für die Verbrauchsstiftung ist, dass sie nicht nur die Erträge, sondern das gesamte Grundstockvermögen für die Förderung ihrer Ziele verwenden kann.

Aufgrund seiner langjährigen, ehrenamtlichen Tätigkeit im Vorstand mehrer Stiftungen – u.a. der Hermann und Bertl Müller-Stiftung sowie der Stiftung „Hofer Symphoniker“ – ist Steuerberater Michael Schenk in allen Bereichen einer Stiftungsgründung sowie der Umsetzung von steuerlichen Rahmenbedingungen einer Stiftung versiert.

Sie haben Fragen zur Gründung und/oder steuerlichen Handhabung einer Stiftung?
Wir beraten Sie praxis- und zielorientiert!

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